Welche Schadensbilder rechtfertigen einen sofortigen Einsatz der Notdienste?
- Ausfall der gesamten Warmwasserversorgung innerhalb der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April
- Heizungsausfälle der gesamten Heizungsanlage innerhalb der Heizungsperiode vom 1. Oktober bis 30. April
- Wasser-, Abwasser- und Heizungsrohrbrüche oder Leckagen mit erheblichen Schadensfolgen
- plötzlich auftretender Gasgeruch
- Abwasserrückstau im Keller oder Wohnung
- Blitzeinschlag
- sowie sonstige Leib und Leben oder die Bausubstanz gefährdende Situationen
